Der Herbst ist oft trügerisch. Er überrascht zwar manchmal mit den schönsten Sonnenstrahlen, aber schon am nächsten Tag kann es bereits Bodenfrost geben.

Denken Sie daher an den bekannten Merksatz „Winterreifen von O (Oktober) bis O (Ostern)“. In Deutschland gibt es nämlich keinen gesetzlichen Zeitraum in dem Winterreifen genutzt werden müssen. Es handelt sich um eine so genannte situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass Winterreifen bei Glatteis, Reifglätte oder Schnee genutzt werden müssen.

 

Das sollten Sie beim Kauf neuer Winterreifen beachten

In diesem Jahr wurde eine wichtige Gesetzesänderung beschlossen. Reifen mit einem Herstellungsdatum ab dem 01.01.2018 müssen das neue Schneeflockensymbol tragen um in Zukunft verkehrsrechtlich als Winterreifen zu gelten. Das bisherigen M+S Symbol war in Gegensatz zum neuen Schneeflockensymbol nämlich nie an ein Prüfverfahren gebunden. Das neue Symbol zeigt eine Schneeflocke in einem Berg-Piktogramm und soll mehr Sicherheit in den deutschen Straßenverkehr bringen.

 

Muss ich meine Reifen jetzt wegschmeißen?

Reifen mit der alten M+S Kennzeichnung die vor dem 01.01.2018 produziert wurden können noch bis zum 30.09.2024 genutzt werden ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Wann ihre Reifen hergestellt wurden können Sie an der aufgebrachten DOT Nummer ablesen. Diese vierstellige Nummer gibt dabei die Kalenderwoche (ersten beiden Ziffern) und das Jahr der Produktion (die letzten beiden Ziffern) an. Es ist also theoretisch auch möglich 2018 Reifen ohne das Schneeflockensymbol zu kaufen die noch genutzt werden dürfen.

Dennoch sollten Sie bedenken, dass auch ältere Winterreifen die noch genügend Profil aufweisen nicht mehr unbedingt geeignet sind. Viele Experten raten die Reifen ca. alle 5 Jahre zu erneuern, da sich nach dieser Zeit der Großteil der Weichmacher aus dem Material verflüchtigen und der Reifen somit keinen geeigneten Halt mehr bietet. 

 

Was passiert, wenn ich trotz Schnee und glätte keine Winterreifen nutze?

Zunächst einmal müssen Sie mit einem Bußgeld von 60€ und einem Punkt in Flensburg rechnen. Wenn Sie dadurch auch noch andere behindern oder gar gefährden werden es sogar 100€ und ein Punkt.

Die Kfz-Versicherung übernimmt den Schaden des Unfallopfers jedoch trotzdem. Jedoch kann die nicht Nutzung von Winterreifen trotz entsprechender Wetterverhältnisse Ihnen als Mitverschulden ausgelegt werden. 

Bei der Kaskoversicherung ist eine etwas genauere Prüfung notwendig. Die Frage ist dabei ob es sich um eine Gefahrenerhöhung handelt oder nur um grobe Fahrlässigkeit. Werden Sie z.B. während einer Reise mit Sommerreifen von dem plötzlichen Wintereinbruch überrascht und fahren trotzdem weiter, so könnte von grober Fahrlässigkeit ausgegangen werden. Fahren Sie aber wissentlich seit längerer Zeit ohne Winterreifen, obwohl die Wetterverhältnisse es offensichtlich notwendig machen, so ist dies eine klare Gefahrenerhöhung. Im Zweifelsfall können Sie durch unaufmerksames Handeln also auch Ihren Versicherungsschutz verlieren.

Allerdings trennt sich hier die Spreu von Weizen, den auch grobe Fahrlässigkeit kann mit versichert werden. Bei vielen billig Tarifen – insbesondere bei Direktversicherern – ist das allerdings nicht der Fall. Daher prüfen Sie gegebenen Falls Ihren Tarif und sprechen Sie uns bei weiteren Fragen gerne an.

In jedem Fall möchten wir Sie mit diesem Beitrag also – auch bezüglich Ihrer persönlichen Sicherheit – darauf hinweisen die Wetterverhältnisse im Herbst gut im Blick zu halten und im Zweifelsfall besser zu früh als zu spät Winterreifen aufzuziehen!