Rückrufkostenversicherung

Rückrufaktionen kennt man vor allem aus der KFZ-Industrie. Über Kundenanschreiben und über die Medien werden dort Halter eines bestimmten Modells, eines bestimmten Fertigungszeitraums in die Werkstatt gebeten, um Nachbesserungen vorzunehmen. Auch Lebensmitteldiscounter tauchen häufiger mit einzelnen Produkten im Fernsehen auf und bitten um Rückgabe oder Umtausch. Grund für diese Aktivität ist die Produkbeobachtungspflicht, die sich aus der Produzentenhaftung ergibt – und man möchte natürlich auch größeren Schaden abwenden, der durch Schadenersatzansprüche Geschädigter und Imageverlust entstehen kann. Die Kosten dieser Rückrufaktionen können über eine Rückrufkostenversicherung aufgefangen werden.

Praxisbeispiele

Spielwaren
Ein Spielzeughersteller wird von einem Händler darauf aufmerksam gemacht, dass sich bei einer von ihm produzierten Teddybärserie die Augen beim Spielen lösen. Es besteht die Gefahr, dass Kinder die Augen verschlucken und daran ersticken. Der Hersteller fordert daraufhin in einer Rückrufaktion zur Rückgabe der Teddybären auf.

Lebensmittel
Ein Lebensmitteldiscounter stellt bei Stichproben fest, dass bei einer bestimmten Charge von Mandelkernen eine Salmonellenverunreinigung vorliegt. Im Rahmen einer Rückrufaktion fordert der Discounter seine Kunden zur Rückgabe der betroffenen Packungen auf.

Für wen ist die Versicherung?

Für alle Hersteller, Zulieferer, Importeure und Händler von Waren, die ein Rückrufrisiko in sich bergen, durch die also das Risiko eines Personenschadens bestehen kann. Die Pflicht zum Produktrückruf ergibt sich aus der gesetzlichen Produzentenhaftung bzw. aus der daraus resultierenden Produktbeobachtungspflicht eines Herstellers. Als solcher muss man Verkehrssicherungspflichten erfüllen, zu denen auch zählt, in den Markt gebrachte Produkte nach der Auslieferung auf Fehler und Mängel zu beobachten.

Was ist versichert?

Eine Rückrufkostenversicherung übernimmt die Kosten, die aus durchgeführten Rückrufaktionen entstehen. Hierunter fallen sowohl eigene Rückrufe, wie auch Fremdrückrufe aus denen Regressforderungen gestellt werden.

Welche Gefahren und Schäden sind abgedeckt?

Versichert sind ausschließlich die Vermögensschäden, die einem Unternehmen daraus resultieren, dass ein Produkt zurückgerufen werden muss (z. B. Aufrufe in den Medien, Schreiben an bekannte Kunden, Transportkosten, etc.). Wichtig dabei ist, dass der Rückruf der Vermeidung von Personenschäden dienen muss. Damit folgt die Versicherung der gesetzlichen Vorlage, die einen Rückruf als letzte Möglichkeit zur Abwehr von Personenschäden vorsieht.

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

Sollen lediglich Sachschäden vermieden werden, besteht in der Regel keine Deckung über eine Rückrufkostenversicherung. Weiterhin besteht keine Deckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die einem Dritten durch das rückzurufende Produkt zugefügt wurden. Generell besteht auch keine Deckung für Garantieleistungen.

Wo gilt die Versicherung?

Es besteht weltweiter Versicherungsschutz.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

Erweisen sich die Ansprüche nach Prüfung der Gründe und der Höhe als berechtigt, wird die entsprechende Summe reguliert. Es werden auch alle Kosten der Schadensabwicklung und der Rechtsverteidigung übernommen.

  • Benachrichtigung der Händler und Endverbraucher sowie Aufrufe in den Medien
  • Vorsortierung der betroffenen und gesuchten Produkte
  • Transporte zurück zum Werk oder zu benannten Sammelstellen
  • Überprüfung der Produkte
  • Zeitweilige Zwischenlagerungen
  • Aus- und Einbau von Produktteilen
  • Reparaturen der Produkte
  • Beseitigung und Vernichtung der Produkte
  • Ablauf- und Erfolgskontrolle der Rückrufaktion

Welche weiteren Versicherungen sind zu empfehlen?

Eine Produkthaftpflichtversicherung ist empfehlenswert. Sie kommt für die Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf, die Dritten durch ein in den Markt gebrachtes Produkt zugefügt werden. Bei produzierenden Unternehmen lässt sich diese in der Regel in die Betriebshaftpflicht integriert oder ist dies bei guten Tarifen bereits.

Wer z. B. durch Import aus Fernost Waren in den Markt bringt, haftet für diese als „Quasi-Hersteller“ und sollte sich unbedingt absichern. Kommt es durch Fehler an Waren zu einem Personenschaden, wird in der Regel auch nach einem Schuldigen gesucht. Das geht schnell mit strafrechtlichen Schritten einher – meist mit dem Vorwurf der Körperverletzung. Damit Sie sich juristisch bestmöglich verteidigen können, ist eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung empfehlenswert, die auch über den Baustein Spezial-Straf-Rechtsschutz verfügt. So haben Sie die Sicherheit, auch beim Vorwurf eines Vorsatzvergehens vollen Versicherungsschutz zu genießen.
Gewerbliche Rechtschutzversicherung