MultiRisk-Policen

Jeder Betrieb hat individuelle Risiken mit denen er sich auseinandersetzen sollte. Haftpflichtansprüche dritter müssen ebenso abgesichert werden wie die Betriebseinrichtung z.B. gegen Feuer oder Einbruch. Multi-Risk-Policen bieten Ihnen die Möglichkeit alle wichtigen Absicherungsbereiche in nur einem Vertrag zu bündeln. So können Sie Ihrem Unternehmen genau den Schutz sichern der an Ihren indivuduellen Bedarf angepasst ist – zentral aus einer Hand und ohne Überschneidung bei den Deckungsinhalten.

Praxisbeispiele

Betriebshaftpflichtversicherung Elektriker Müller verlegte im Büro eines Kunden mehrere Leitungen. Einige Zeit später kam es aufgrund eines Kurzschlusses zu einem Brand, der den gesamten Bürotrakt in Schutt und Asche legte. Die hinzugezogenen Brandinspektoren der Kripo konnten Schadensursache und Verursacher eindeutig feststellen – die Versicherung des Elektrikers musste daraufhin für den Schaden aufkommen. Betriebsunterbrechungsversicherung Eine Schreinerwerkstatt brannte durch einen technischen Defekt an einer Maschine weitestgehend aus. Bis das Gebäude wieder eingerichtet und wieder dort gearbeitet werden konnte, vergingen fast 18 Monate. Die laufenden Kosten für z. B. Löhne liefen natürlich weiter und wurden von der Betriebsunterbrechungsversicherung aufgefangen. So war es dem Betriebsinhaber möglich die Umsatzverluste zu kompensieren und nach dem Neuaufbau seinen Betrieb weiterzuführen.

Was ist in einer MultiRisk-Police enthalten?

Eine MultiRisk-Police bündelt verschiedene Versicherungssparten in nur einem Vertrag. Je nach Anbieter können die nachstehenden Versicherungssparten enthalten sein (ggf. als optionaler Einschluss):
  • Betriebshaftpflichtversicherung – Fügen Sie oder Ihre Mitarbeiter im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit Dritten Schäden zu, so greift der Schutz der Betriebshaftpflicht. Die Haftpflichtversicherung prüft, ob es eine rechtliche Basis für den Schadensersatz gibt. Sie erstattet den Schaden an den Geschädigten, wenn es gerechtfertigt ist. Ist es das nicht, wehrt sie den Anspruch ab – zur Not auch im Gerichtsverfahren (passive Rechtsschutzfunktion).
  • Inhaltsversicherung – Maschinen, Geräte, Arbeitsmaterialien,… alles was Sie in Ihrem Betrieb zum Arbeiten benötigen und weder Mensch noch Kraftfahrzeug ist, kann über die Inhaltsversicherung gegen bestimmte Gefahren abgesichert werden. Die meistgewählten Gefahren sind hier Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Elementarschäden. Aber auch z. B. innere Unruhen, böswillige Beschädigung u. ä. sind versicherbar.
  • Betriebsunterbrechungsversicherung – kommt es zu einem größeren Schaden, der es unmöglich macht, in gewohnter Weise weiter zu arbeiten (z. B. Werkstatt brennt aus, Einbruchdiebstahl aller Werkzeuge,…), laufen Ihre Fixkosten dennoch weiter. Um diese aufzufangen, greift der Schutz der Betriebsunterbrechungsversicherung.
  • Glasversicherung – Die Glasversicherung erstreckt sich nicht nur auf Fenster- und Türscheiben. Auch Mobiliarverglasungen, Schaukästen, Firmenschilder, etc. können hierüber abgesichert werden. Anders als in der Inhaltsversicherung gibt es keine Einschränkung auf bestimmte Schadensursachen.
  • Elektronikversicherung – Hochentwickelte, sensible und teure elektronische Geräte sind heute in sehr vielen Betrieben unentbehrliche Helfer bei der täglichen Arbeit. In fast allen Firmen sogar absolute Basis, um auf Dauer überhaupt ertragreich arbeiten zu können. Die Elektronikversicherung erweitert den Schutz dieser Geräte gegen- über der Inhaltsversicherung um z. B. Fehlbedienung.
  • Maschinenversicherung – Wie die Elektronikversicherung, wendet sich die Maschinenversicherung dem Teil Ihrer Betriebseinrichtung zu, die unter die Kategorie Maschine fallen. Auch dieser Baustein baut den Versicherungsschutz der Inhaltsversicherung deutlich aus. Damit kann sichergestellt werden, dass Ihre wichtigsten Anlagegüter bestmöglich geschützt sind. Sie können sowohl stationäre, wie auch mobile Maschinen absichern!
  • Betriebsschließungsversicherung – Betriebe, die mit Nahrungsmitteln arbeiten (z. B. Metzgereien, Gasthäuser, etc.) sind dem besonderen Risiko der Betriebsschließung ausgesetzt. Wird bei einem Kunden z. B. eine Salmonellenerkrankung festgestellt, kann behördlich angeordnet werden, dass der Betrieb vorübergehend geschlossen werden muss, bis alle Bereiche professionell desinfiziert und alle Waren vernichtet werden. Die laufenden Kosten ersetzt die Betriebsschließungsversicherung.
Im Bereich der MultiRisk-Policen kann es zwischen den verschiedenen Angeboten am Markt enorme Unterschiede geben. Wir empfehlen daher immer den Blick in die konkreten Unterlagen eines Tarifs. Nur so kann detailliert geklärt werden, welche Bausteine mit welchem Deckungsumfang dort kombiniert werden können. Nähere Informationen zu den einzelnen Baustein-Sparten geben wir Ihnen auf Wunsch gerne an die Hand.