Versicherung für Transaktionsrisiken; M&A (Mergers & Acquisitions)

Unternehmenstransaktionen Unternehmensübernahmen, Fusionen oder Unternehmenskäufe sind mit erheblichen Risiken verbunden. Oft werden Sachverhalte erst nach dem Vertragsschluss klar, oder bereits als erfolgreich abgeschlossene Projekte können kippen und immense Zusatzkosten verursachen. Diese Vermögensschadenrisiken werden nicht über die D&O Versicherung angesichert und können daher über die spezielle M&A versichert werden. Dabei wird die jeweilige M&A Versicherung jeweils für das geplante Projekt individuell angeschlossen um eine ideale Anpassung an das jeweilige Projekt gewährleisten zu können.

Welche Risiken sind versicherbar?

Prinzipiell sichert eine M&A immer die Risiken von Käufer und Verkäufer gleichermaßen ab.
  • Schadensersatzansprüche des Käufers wegen vertraglich zugesicherter Garantien des Verkäufers
  • Nachforderungen (z.B. bei Insolvenz der Muttergesellschaft des Zielunternehmens)
  • Kosten möglicher Rechtsstreitigkeiten mit hohem Streitwert

Vorgehensweise

Basis für die M&A Versicherung ist ein Unternehmenskaufvertrag. Innerhalb des Vertrages wird angegeben in welchem Umfang die jeweilige Partei die gesetzliche Haftung trägt. In einer, in der M&A enthaltenen, W&I-Versicherung wird der Käufer vor drohenden Garantieverletzungen geschützt. Der Verkäufer übernimmt somit also die vertragliche Haftung, ist aber gegen potenzielle Verletzungen der Garantien durch die Versicherung sozusagen rückabgesichert. Die M&A ist eine sehr spezielle Versicherung die jeweils genau auf das bevorstehende Projekt angepasst werden muss. Wenn Sie nähere Informationen haben möchten oder eine ausführliche Beratung wünschen scheuen Sie nicht davor zurück mit uns in Verbindung zu treten!