Wohngebäudeversicherung – Schützen Sie, was Ihnen wichtig ist!

Ein Haus zählt zu den größten Anschaffungen Ihres Lebens. Leider kann ein Feuer oder ein Sturm alles zerstören und den finanziellen Ruin bedeuten. Eine Wohngebäudeversicherung kann Sie im Schadensfall finanziell absichern.

Praxisbeispiele

Gewitter
Während eines Gewitters schlug ein Blitz in den Dachstuhl eines Wohnhauses ein und setzte diesen in Brand. Rasch weitete sich das Feuer auf das komplette Dachgeschoss aus. Die alarmierte Feuerwehr konnte den Brand zwar rasch kontrollieren und eindämmen, jedoch beschädigte das Löschwasser die übrigen Wohnräume so stark, dass das Gebäude vollständig abgerissen und neu aufgebaut werden musste. Die Schadenhöhe wurde auf 350.000 € geschätzt.

Hochwasser
Starke Regenfälle und die einsetzende Schneeschmelze ließen mehrere Gewässer über ihre Ufer treten. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ergoss sich das angestaute Wasser über einen Lichtschacht in den Keller eines Mehrfamilienhauses und setzte diesen bis zu 1,20 m unter Wasser. Nachdem das Wasser abgepumpt war und die ca. 15 cm hohe Schlammdecke entfernt wurde, begann die Trockung des Kellers. Daran schlossen sich weitere Reinigungs- und Malerarbeiten an. Die Schadenhöhe wurde auf 8.500 € geschätzt.

Welche Gefahren sind abgedeckt?

Die Wohngebäudeversicherung bietet effektiven Schutz gegen eine Vielzahl von Gefahren:
  • Feuer: Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosionen
  • Leitungswasser: Schäden durch austretendes Wasser z.B. Von Waschmaschinen, Spülmaschinen, Aquarien, Wasserbetten und weitere Ereignisse
  • Sturm/Hagel: Schäden durch Strom an Antennen und Markisen
  • Elementarschäden: z.B. durch Überschwemmung, Rückstau und Schneedruck

Welche Gefahren sind versicherbar?

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren)
  • Sturm und Hagel
  • Elementarschäden (Überschwemmung, Überflutung, Vulkanausbruch, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck)
  • All-Risk-Deckung (unbenannte Gefahren)

Welche Geffahren sind nicht versichert?

Es sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren versichert. Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass einzelne Gefahren bzw. Schäden in ihrem individuellen Angebot eingeschlossen sind:

  • Schäden die durch die Nichteinhaltung von behördlichen oder gesetzlichen Sicherheitsvorschriften verursacht wurden (Garagenverordnung, Pflicht zur elektrotechnischen Revision, usw.)
  • Vorsatz
  • grobe Fahrlässigkeit (Leistungskürzung)
  • Krieg
  • Kernenergie