Haus & Grundbesitzerhaftpflicht

In Deutschland haften Haus- und Grundbesitzer für Schäden aus „vermutetem Verschulden“ (§836 BGB), die im Zusammenhang mit der fehlerhaften Errichtung oder mangelhaften Unterhaltung einer Immobilie stehen. Das bedeutet für Sie als Eigentümer: Sie haften für Schäden an Sachen oder Menschen, die durch Einstürze oder Ablösungen von Teilen Ihres Gebäudes ausgehen. Egal ob Sie eine direkte Schuld trifft oder nicht! Es sei denn, Sie haben die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet und können dies auch beweisen.

Praxisbeispiele

Klassiker
Im Winter vergaß der Vermieter seiner Räumpflicht vor dem vermieteten Haus nachzukommen. In der Folge stürzte eine Passantin auf dem nicht geräumten Weg und brach sich das Bein. In der Folge machte sie Schmerzensgeld, die Behandlungskosten, die Reinigung ihrer Kleidung und Verdienstausfall geltend. Die Schaden-höhe wurde auf 9.500 € geschätzt.

Erkennbar
Mieter und Nachbarn hatten den Vermieter bereits mehrfach auf den kranken Baum im Garten hingewiesen. Die ca. 10 m große Buche hatte in den letzten Jahren merklich Blätter verloren und oft lagen kleinere morsche Äste auf dem Rasen. Nach einem Besuch vor Ort, bei dem der Baum von einem befreundeten Hobbygärtner in Augenschein genommen wird, beschließt der Vermieter, dass die nächste Zeit noch kein Handlungsbedarf besteht. In einer stürmischen Nacht brach der Baum im unteren Viertel und fiel auf das Gebäude des Nachbarn. Der Nachbar machte darauf hin Schadensersatzansprüche für die Reparatur der Wohnzimmerscheibe, Malerarbeiten und Reparatur der beschä- digten Dachrinne geltend. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 3.400 € geschätzt.

Für wen ist die Versicherung?

Sinnvoll für alle:

  • Eigentümer von vermieteten Wohnungen und Häusern
  • Eigentümer von Mehrfamilienhäusern
  • Eigentümergemeinschaften

Was ist versichert?

Es sind alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer als Immobilienbesitzer einem Dritten zugefügt hat, versichert.

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?

  •  Schäden an gemieteten, gepachteten, geliehenen und aufbewahrten fremden Sachen
  • Schäden mitversicherter Personen untereinander
  • Schäden durch Photovoltaik-, Solaranlagen
  • Schadenersatzansprüche aus Umweltschäden (Ökoschutz)
  • Schwammbildung
  • Überschwemmung stehender oder fließender Gewässer
  • Ansprüche aus Schäden am gemeinschaftlichen Eigentum, Sondereigentum und Teileigentum

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung prüft zunächst ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sie wehrt also unberechtigte Forderungen ab und zieht gegebenenfalls sogar für Sie vor Gericht. Alle für den Rechtsstreit anfallenden Kosten werden von der Versicherung getragen. Wenn die Forderung der Geschädigten geprüft wurde und zu Recht besteht, so leistet die Versicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen