Betriebsgebäudeversicherung

So wie bei jedem anderen Gebäude besteht auch bei Ihrem Betriebsgebäude stets die Gefahr von Beschädigungen oder der vollständigen Zerstörung durch Feuer, Leitungswasser und Naturgewalten. Jedes dieser Ereignisse kann schlagartig und ohne Vorankündigung massive Schäden verursachen. Für die meisten Unternehmen ergibt sich aus solchen Schäden eine sehr große bis untragbare finanzielle Belastung. Um Sie im Schadensfall abzusichern bieten wir Ihnen eine Auswahl bedarfgerechter Versicherungsprodukte.

Für wen ist die Betriebsgebäudeverischerung relevant?

Diese Versicherungsform ist für alle Betriebe relevant, deren Betriebsgebäude Eigentum der Firma sind, oder die Eigentümer vermieteter Betriebsgebäude sind.

Was ist versichert?

Versichert ist das Betriebsgebäude selbst inklusive diverser Einbauten, die Sie als Eigentümer vorgenommen haben wie z.B. festverlegte Fußbodenbeläge, Klima- und Zentralheizungsanlagen, stationäre Maschinen, sanitäre Installationen und elektrische Anlagen, sofern diese in der Versicherungssumme erfasst sind.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Grundsätzlich sind alle Gefahren einzeln versicherbar. Die „klassische“ Betriebsgebäudeversicherung beinhaltet die Gefahren:
  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren)
  • Sturm/Hagel
Je nach Bedarf können die Folgenden Gefahren zusätzlich versichert werden:
  • Elementarschäden (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Rückstau)
  • Schäden die durch die Nichteinhaltung von behördlichen oder gesetzlichen Sicherheitsvorschriften verursacht wurden (Garagenverordnung, Pflicht zur elektrotechnischen Revision, usw.)
  • Allgefahren (Alles was nicht explizit ausgeschlossen ist)
  • Extended Coverage (Gefahren die nicht von der Feuerversicherung übernommen werden, wie Rauch, Ruß, etc.)

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

Der Schutz einer Betriebsgebäudeversicherung gilt grundsätzlich nur für die im Vertrag genannten versicherten Gefahren. Davon sind in der Regel ausgeschlossen:
  • vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Schäden im Zusammenhang mit Kriegsereignissen, inneren Unruhen, Kernenergie
  • Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
  • Schäden durch Schwamm, Regenwasser aus Fallrohren
  • Schäden durch Sturmflut
  • Schäden durch Lawinen
  • Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Türen oder andere Öffnungen
  • Schäden durch Sturmflut

Unser Klauselbogen – Wir sichern Ihnen Sonderkonditionen

Als Versicherungsmakler stehen wir stets in Kontakt mit verschiedenen Versicherern. Dadurch sind wir in der Lage immer wieder Sonderkonditionen für unsere Kunden mit verschiedenen Versicherungsanbietern auszuhandeln. Was genau die erweiterten Leistungen umfassen, die wir Ihnen bieten, können Sie unserem Klauselbogen entnehmen.
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Klauselbogen für Sach-/Gewerbeversicherungen

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