Betriebliche Krankenversicherung – Das Plus für Sie und Ihre Mitarbeiter!

Die Zahl der Arbeitnehmer nimmt immer weiter ab und die Belegschaft wird dadurch immer älter. Für Sie als Arbeitgeber entwickeln sich daraus mehrere Problemfelder:

  • Es wird zunehmend schwieriger den Bedarf an Fach und Führungskräften zu decken. Das betrifft sowohl die Gewinnung neuer, als auch die Bindung vorhandener Mitarbeiter.
  • Die Belegschaften in den Unternehmen altern. Da die krankheitsbedingten Ausfallzeiten mit zunehmendem Alter steigen, führt das zu einem erheblichen Produktivitätsverlust und zu einer Erhöhung der krankheitsbedingten Kosten..
  • Die Leistungen in der GKV werden immer weiter reduziert und das trotz steigender Beitragssätze. Durch die schlechtere Gesundheitsversorgung der Mitarbeiter verlängern sich die Genesungs- und damit die Ausfallzeiten und darüber hinaus steigen durch die Erhöhung der Beitragssätze auch noch die Lohnnebenkosten

Eine betriebliche Krankenversicherung kann dafür sorgen, dass die Ausfallzeiten in Ihrem Unternehmen wieder sinken. Durch den zustätzlichen Versicherungsschutz bieten Sie Ihren MitarbeiterInnen dadurch zudem einen erheblichen Mehrwert, den diese auf dem freien Markt möglicherweise überhaupt nicht mehr bekommen würden.

Wie funktioniert die betriebliche Krankenversicherung?

Grunsätzlich gibt es nicht „die“ betriebliche Krankenversicherung. Es handelt sich genauer gesagt um einen Vertrag zwischen Arbeitgeber und einer oder mehreren privaten Krankenversicherungen. Dabei können Sie als Arbeitgeber entscheiden welche Tarife sie für Ihre Mitarbeiter wählen, oder Sie stellen Ihren Mitarbeitern eine Auswahl von Tarifen zur Verfügung.

Als in der Regel einzige Zugangsvoraussetzung zur Versicherung wird eine vorgegebene Quote der Mitarbeiter oder eine Mindestanzahl von Mitarbeitern vorausgesetzt. Eine Gesundheitsprüfung der einzelnen Mitarbeiter findet bei den meisten Verträgen nicht statt. Nur wenn die Mindestanzahl oder die Quote der Mitarbeiter nicht erfüllt wird findet in Einzelfällen eine  „vereinfachte Gesunfheitsprüfung“ statt.

Welche Vorteile ergeben sich für den Arbeitnehmer?

  • Der Arbeitnehmer wird durch die bessere medizinische Versorgung schneller wieder gesund
  • Der Arbeitnehmer kann Versicherungsschutz ohne Wartezeit und ohne Gesundheitsprüfung erlangen

Welche Vorteile ergeben sich für den Arbeitgeber?

  • Motiviertere Mitarbeiter
  • Gesündere Mitarbeiter
  • Geringere Fehlzeiten

Beitragszahlungen

Die Beiträge in der betrieblichen Krankenversicherung sind in der Regel ohne Altersrückstellungen kalkuliert. Dies führt zu Beiträgen, die im Vergleich zu den sonst erhältlichen Einzeltarifen sehr günstig sind.

Bezüglich der Finanzierung der betrieblichen Krankenversicherung sind drei Konstellationen denkbar und möglich:

1. Arbeitnehmerfinanziert und die Beitragszahlung erfolgt auch durch den Arbeitnehmer.
Diese Variante ist die für den Arbeitgeber einfachste. Der Arbeitgeber schließt lediglich einen Rahmenvertrag und hat darüber hinaus nichts mehr mit dem Vorgang zu tun. Allerdings ist es einerseits auf diese Art und Weise sehr schwierig, die für den Entfall der Gesundheitsprüfung notwendigen Quoten zusammen zu bekommen und andererseits wird diese Möglichkeit auch nur von wenigen Anbietern der bKV angeboten.

2. Arbeitnehmerfinanziert und die Beitragszahlung erfolgt durch den Arbeitgeber.
Bei dieser Variante tauchen keine wesentlichen Änderungen zu der oben genannten Variante auf. Sie wird nur von ein paar weiteren Anbietern als Möglichkeit zur Verfügung gestellt, da die Abwicklung einfacher zu organisieren ist.

3. Die Arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung
Bei der Arbeitgeberfinanzierten bKV sind wiederum zwei Möglichkeiten gegeben. Grundsätzlich ist dabei zu beachten, dass es sich nach Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 10.10.2013 bei Beiträgen zur betrieblichen Krankenversicherungen für den Arbeitnehmer um einen geldwerten Vorteil handelt. Es stellt sich also die Frage, wer die Versteuerung des Beitrags übernimmt:

  • Der Arbeitnehmer versteuert die Beiträge der bKV als geldwerten Vorteil und entrichtet
    auch den Arbeitnehmeranteil der Sozialabgaben für diesen.
  • Der Arbeitgeber versteuert die von ihm gezahlten Beiträge für den Arbeitnehmer pauschal.