Ertragsausfallversicherung

Kann der Betrieb eine Firma bzw. einer Praxis aufgrund eines Sachschadens (Feuer, Leitungswasser, etc.) oder durch Erkrankung des Inhabers ganz oder teilweise nicht mehr aufrechterhalten werden, liegt der Geschäftsbetrieb im schlimmsten Fall gänzlich brach. Die Folgen für den Betrieb sind erhebliche finanzielle Auswirkungen durch Gewinnverlust, da Fixkosten wie Miete und Nebenkosten sowie Löhne und Gehälter weiter bezahlt werden müssen. Auch die daraus möglicherweise resultierende Kundenabwanderung kann ein enormer Wettbewerbsnachteil sein.

Praxisbeispiele

Erkrankung Ein Masseur erleidet einen schweren Bandscheibenvorfall. Daher muss er seine Praxis für mehrere Monate schließen. Kosten für Miete, Gehalt seiner Assistentin, etc. laufen weiter. Sturm deckt Lagerdach ab Dass der schwere Herbststurm das Lagerdach einriss, war gerade noch zu verkraften, zumal eine gewerbliche Gebäude- und auch Inhaltsversicherung bestand. Aber wer kommt für die Folgeschäden auf? Der gesamte Betrieb liegt ja lahm, doch Fixkosten, Löhne und Gehälter laufen weiter. Über Nacht steht die Firma am Rande des Ruins. Rohrbruch in einem Elektronikgeschäft In der Nacht kam es während der Adventszeit zu einem Rohrbruch in einem Elektronikgeschäft. Die Wassermassen konnten nicht schnell genug abfließen und beschädigten die Ware. Bis die Räumlichkeiten wieder hergestellt sowie Ware nachbestellt wurden, kam es zu einer Unterbrechung des Betriebes und u. a. zu erheblichen Gewinneinbußen durch das entgangene Weihnachtsgeschäft.

Für wen ist die Versicherung?

Alle produzierende Gewerbebetreibende, Handel- und Handwerksbetriebe, Freiberufler.

Was ist versichert?

Kapitalentschädigung zur Verwendung z. B. für Gewinnminderung, nicht erwirtschaftete Gewinne, fortlaufende umsatzunabhängige Betriebskosten, Löhne und Gehälter, Miete bzw. Pacht (auch für evtl. nötige Ausweichräumlichkeiten), etc.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Versicherungsschutz lässt sich den Bedürfnissen des jeweiligen Betriebes anpassen. Betriebs-/Praxixausfall aufgrund von Schäden an versicherten Sachen durch
  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Einbruchdiebstahl inkl. Vandalismus und Raub
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel
  • Krankheits- oder unfallbedingter Ausfall des Inhabers
  • angeordnete Quarantäne

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Die Versicherungssumme für die Betriebs-/Praxisausfallversicherung sollte der Summe Ihrer jährlichen, laufenden Kosten plus dem zu erwartendem Gewinn entsprechen. Als Grundlage für die Berechnung bietet sich die betriebswirtschaftliche Auswertung eines Steuerberaters an.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

Der durch die Betriebs-/Praxisausfall nicht erwirtschafteten Kosten- und Gewinnblock werden in der Regel für bis zu zwölf Monate seit Eintritt des Sachschadens ersetzt (=Haftzeit). Je nach Tarif kann mitunter auch eine längere Haftzeit vereinbart werden.

Reicht das Krankentagegeld nicht aus?

Nein. Ihr Krankentagegeld dient als Einkommensersatz bei Krankheit, für Ihren Privatbereich. Es wird auch max. in der Höhe ausgezahlt, in der Sie nachweislich (persönliches!) Einkommen aus Ihrem Betrieb erhielten. Ihre betrieblichen Fixkosten können daher also unmöglich auch noch davon bestritten werden – egal, wie hoch Sie es auch vereinbart haben mögen. Die Betriebs-/Praxisausfallversicherung ist eine unverzichtbare Stütze zur Stabilisierung Ihres Geschäftsbetriebs.