Gruppen-Unfallversicherung

Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter sind die Basis für den geschäftlichen Erfolg Ihrer Firma. Mit einer betrieblichen Gruppen-Unfallversicherung versichern sie Ihre Arbeitnehmer gegen Unfäller aller Art – Privat und während der Arbeitszeit. Dadurch erhöhen Sie Ihre Attraktivität als Arbeitgeber und schützen sich und Ihre Mitarbeiter vor den wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls. Und das in der Regel zu besonders attraktiven Konditionen.

Praxisbeispiele

Finger weg
Herr W., seit Jahren in einem Betrieb für Metallverarbeitung beschäftigt, trennte sich drei Finger der rechten Hand ab. Ein Unfall mit fatalen Folgen. Neben den Schmerzen hatte er auch psychisch schwer mit der Situation zu kämpfen. Herr W. hat eine Frau und drei kleine Kinder, die auf seinen Verdienst, aber auch auf seine häusliche Unterstützung, angewiesen sind. Nun kann er keinen dieser Bereiche mehr genügend erfüllen. Der Vorgesetzte von Herrn W. machte sich schwerste Vorwürfe, da er an diesem Tag Zeitdruck ausgeübt hatte.

Auf der Baustelle
Herr J. und Frau K., beide leitende Angestellte in der Baubranche, waren auf einer Baustelle, um sich ein Bild ihres Projekts vor Ort zu machen. Da fiel ein Stück eines Betonblocks beim Aufladen aus dem Schaufellader. Durch einen Warnruf gelang es Herrn J. gerade noch zur Seite zu springen. Dennoch traf ihn der Block so hart, dass er sich die Schulter brach und mit Folgeschäden rechnen muss. Im Rahmen der Gruppenunfallversicherung gab es Schadensersatz, der die finanzielle Zukunft von Herrn J. sichert.

Für wen ist die Versicherung?

Eine Gruppen-Unfallversicherung kann auch schon für kleinere Unternehmen interessant sein. Viele Versicherer bieten eine attraktive Absicherung schon ab 3 Personen an. Geeignete Personenkreise sind zum Beispiel:

  • Firmeninhaber
  • Mitarbeitende Angehörige
  • sonstige Angehörige, z. B. Kinder (je nach Tarif)
  • Arbeiter
  • Auszubildende
  • Geringfügig Beschäftigte

Warum ist der Abschluss einer Unfallversicherung zu empfehlen?

  • Der Unternehmer ist im Netz der Sozialversicherung für seine Bedürfnisse nur unzureichend versorgt. Eine freiwillige Versicherung in der Berufsgenossenschaft ist zwar möglich, allerdings mit vielen Einschränkungen und nur mit unzureichenden Versicherungssummenkombinationen.
  • Die Berufsgenossenschaft zahlt bei Arbeits- und Wegeunfällen erst ab einer Invalidität von 20%. Zudem ist nur der direkte Weg zum Arbeitsplatz mitversichert – nicht der kurze Abstecher zum Bäcker. Im Gegensatz dazu bietet die Gruppenunfallversicherung einen 24-Stunden-Schutz, auch im Privatbereich.

Was ist versichert?

Die Bausteine und die Versicherungssummen können flexibel gestaltet werden. Tod, Invalidität, Krankenhaustagegeld, Bergungskosten sind nur einige Beispiele für versicherbare Risiken.

Die Versicherung wird individuell für einzelne Personen oder Personengruppen ohne Namensnennung abgeschlossen. Das wären beispielsweise Auszubildende, Prokuristen, nur Mitarbeiter mit einer längeren Betriebszugehörigkeit. Bei Betriebsbeitritt werden neue Mitglieder der jeweils versicherten Gruppe dann automatisch mit aufgenommen.

Weitere Vorteile einer Gruppen-Unfallversicherung:

  • Beitragsvorteil: Der Beitrag zur Gruppen-Unfallversicherung ist deutlich günstiger als der zu einer vergleichbaren Einzel-Unfallversicherung
  • Zusätzliche Sozialleistung: Durch die Übernahme der Gruppenunfallversicherungsbeiträge der Mitarbeiter als zusätzliche Sozialleistung, werden diese enger an das Unternehmen gebunden
  • Besonderes Angebot für Ihre Mitarbeiter: Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Mitarbeiter die günstigen Beiträge zur Gruppen-Unfallversicherung aus dem Arbeitslohn selber finanzieren.

Die steuerliche Behandlung einer Gruppen-Unfallversicherung

Die für die betriebliche Gruppen-Unfallversicherung gezahlen Beträge werden als Betriebsausgaben gesehen. Die steuerliche Behandlung auf Seiten der versicherten Arbeitnehmer richtet sich danach, ob durch den Arbeitgeber ein vertraglicher Direktanspruch auf die Leistungen eingeräumt worden ist oder nicht.

Wenn dem versicherten Arbeitnehmer kein Direktanspruch eingeräumt wurde, dann stellen die laufenden Beiträge zur Gruppen-Unfallversicherung keinen Arbeitslohn dar und müssen nicht versteuert werden. Die als Schadenersatz geleistete Versicherungssumme wird steuerfrei ausgezahlt. Allerdings müssen im Leistungsfall die Beiträge rückwirkend versteuert werden.

Wurde dem versicherten Arbeitnehmer ein Direktanspruch eingeräumt, so stellen die laufenden Beiträge Arbeitslohn dar und sind zu versteuern. Beträgt der durchschnittliche Beitrag inkl. der gesetzlichen Versicherungsteuer (derzeit 19%) über alle versicherten Personen des Vertrages durchschnittlich maximal 92,23 EUR, so kann der Arbeitgeber eine „Pauschalversteuerung“ mit einem Satz von 20% vornehmen. Angesetzt werden allerdings aus diesen 92,23 EUR nur 80%, also 73,78 EUR. Die restlichen 20% sind steuerfreier Reisenebenkostenersatz. Die als Schadenersatz geleistete Versicherungssumme wird auch in diesem Fall steuerfrei ausgezahlt. Eine Ausnahme ist die Unfallrente. Sie ist im Leistungsfall mit dem sog. Ertragsanteil zu versteuern.

Eine detaillierte Erläuterung mit Rechenbeispielen können Sie dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (www.bundesfinanzministerium.de) vom 28.10.2009 (IV C 5 – S 2332/09/10004) entnehmen.