Gruppen-Unfallversicherung
Praxisbeispiele
Herr W., seit Jahren in einem Betrieb für Metallverarbeitung beschäftigt, trennte sich drei Finger der rechten Hand ab. Ein Unfall mit fatalen Folgen. Neben den Schmerzen hatte er auch psychisch schwer mit der Situation zu kämpfen. Herr W. hat eine Frau und drei kleine Kinder, die auf seinen Verdienst, aber auch auf seine häusliche Unterstützung, angewiesen sind. Nun kann er keinen dieser Bereiche mehr genügend erfüllen. Der Vorgesetzte von Herrn W. machte sich schwerste Vorwürfe, da er an diesem Tag Zeitdruck ausgeübt hatte.
Auf der Baustelle
Herr J. und Frau K., beide leitende Angestellte in der Baubranche, waren auf einer Baustelle, um sich ein Bild ihres Projekts vor Ort zu machen. Da fiel ein Stück eines Betonblocks beim Aufladen aus dem Schaufellader. Durch einen Warnruf gelang es Herrn J. gerade noch zur Seite zu springen. Dennoch traf ihn der Block so hart, dass er sich die Schulter brach und mit Folgeschäden rechnen muss. Im Rahmen der Gruppenunfallversicherung gab es Schadensersatz, der die finanzielle Zukunft von Herrn J. sichert.
Für wen ist die Versicherung?
Warum ist der Abschluss einer Unfallversicherung zu empfehlen?
Was ist versichert?
Die Versicherung wird individuell für einzelne Personen oder Personengruppen ohne Namensnennung abgeschlossen. Das wären beispielsweise Auszubildende, Prokuristen, nur Mitarbeiter mit einer längeren Betriebszugehörigkeit. Bei Betriebsbeitritt werden neue Mitglieder der jeweils versicherten Gruppe dann automatisch mit aufgenommen.
Weitere Vorteile einer Gruppen-Unfallversicherung:
Die steuerliche Behandlung einer Gruppen-Unfallversicherung
Die für die betriebliche Gruppen-Unfallversicherung gezahlen Beträge werden als Betriebsausgaben gesehen. Die steuerliche Behandlung auf Seiten der versicherten Arbeitnehmer richtet sich danach, ob durch den Arbeitgeber ein vertraglicher Direktanspruch auf die Leistungen eingeräumt worden ist oder nicht.
Wenn dem versicherten Arbeitnehmer kein Direktanspruch eingeräumt wurde, dann stellen die laufenden Beiträge zur Gruppen-Unfallversicherung keinen Arbeitslohn dar und müssen nicht versteuert werden. Die als Schadenersatz geleistete Versicherungssumme wird steuerfrei ausgezahlt. Allerdings müssen im Leistungsfall die Beiträge rückwirkend versteuert werden.
Wurde dem versicherten Arbeitnehmer ein Direktanspruch eingeräumt, so stellen die laufenden Beiträge Arbeitslohn dar und sind zu versteuern. Beträgt der durchschnittliche Beitrag inkl. der gesetzlichen Versicherungsteuer (derzeit 19%) über alle versicherten Personen des Vertrages durchschnittlich maximal 92,23 EUR, so kann der Arbeitgeber eine „Pauschalversteuerung“ mit einem Satz von 20% vornehmen. Angesetzt werden allerdings aus diesen 92,23 EUR nur 80%, also 73,78 EUR. Die restlichen 20% sind steuerfreier Reisenebenkostenersatz. Die als Schadenersatz geleistete Versicherungssumme wird auch in diesem Fall steuerfrei ausgezahlt. Eine Ausnahme ist die Unfallrente. Sie ist im Leistungsfall mit dem sog. Ertragsanteil zu versteuern.
Eine detaillierte Erläuterung mit Rechenbeispielen können Sie dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (www.bundesfinanzministerium.de) vom 28.10.2009 (IV C 5 – S 2332/09/10004) entnehmen.