Rentenversicherung

Angesichts immer älter werdender Rentenbezieher und der schwindenden Anzahl junger Beitragszahler, ist die gesetzliche Rentenversicherung bereits heute nur noch eine Basisabsicherung. Wer im Alter seinen Lebensstandard halten möchte, muss sich eine zusätzliche Altersversorgung aufbauen. Hierfür eignet sich ideal eine private Rentenversicherung. Sie ist eine besonders sichere Form der Vorsorge, da sie neben einer Garantieverzinsung auch eine lebenslange Rente zahlt. Gleichzeitig bietet sie flexible Auszahlungsmöglichkeiten und Steuervorteile.

Welche Vorteile habe ich von einer Rentenversicherung?

  • Auf die Beiträge zu einer Rentenversicherung erhalten Sie eine Garantieverzinsung sowie erwirtschaftete Überschüsse
  • Die Rente wird garantiert ein Leben lang gezahlt
  • Die Rente wird bei Auszahlung lediglich mit dem Ertragsanteil besteuert. Dieser beträgt z.B. mit dem 65. Lebensjahr nur 18 Prozent
  • Im Gegensatz zu einer Bankanlage fällt bei einer Auszahlung des Kapitals in einer Summe keine Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent an

Was leistet eine Rentenversicherung?

  • Bis kurz vor Rentenbeginn können Sie sich entscheiden, ob Sie eine lebenslange Rente, eine Kapitalauszahlung oder beides haben möchten.
  • Der Rentenbeginn kann von Ihnen ganz flexibel gewählt werden.
  • Zur Absicherung von Hinterbliebenen kann eine garantierte Weiterzahlung vereinbart werden.
  • Das Risiko einer Berufsunfähigkeit kann ebenfalls mit abgesichert werden. In diesem Fall wird die Beitragszahlung Ihrer Rentenversicherung übernommen.

Das kleine Steuer“geschenk“ des Staats

Der Gesetzgeber fördert einzelne Formen des Alterssparens direkt und sehr stark (Riester- und Basisrente sowie betriebliche Altersvorsorge), was bei klassischen Sparformen und Kapitalanlagen nicht der Fall ist. Doch auch bei der flexiblen Privatrente möchte er eine fundierte Vorsorge für den Ruhestand belohnen. Für die Versteuerung lebenslanger Renten wird nur ein steuerpflichtiger Anteil, der sog. Ertragsanteil herangezogen. Dieser liegt beispielsweise im Alter 67 bei nur 17 %. Somit bleibt ein Großteil der Rente steuerfrei. Ein weiterer Vorteil: Hierbei werden nur die Erträge ab Renteneintritt berücksichtigt. Somit bleiben alle Kapitalerträge, die während der Ansparzeit angefallen sind, steuerfrei! Entscheiden Sie sich nach einer mind. 12-jährigen Laufzeit für eine Kapitalauszahlung ab Vollendung des 62. Lebensjahres, ist der Ertrag nur zur Hälfte steuerpflichtig (sog. Halbeinkünfteverfahren). Unser nachstehendes Beispiel soll zeigen, welche Auswirkungen dies auf das Kapital hat, das Ihnen aus einem Sparplan und alternativ dazu, aus einer privaten Rentenversicherung im Ruhestand wirklich zur Verfügung steht (Kapitalabfindung).

Praxisbeispiele

Rechenexempel
Beispiel: 30jähriger Mann, pers. Steuersatz 20 %, 9 % Kirchensteuer spart monatlich jeweils 100 Euro in eine private Rentenversicherung (1,25 % Garantiezins, 4 % Gesamtverzinsung entspr. des Marktdurchschnitts, inkl. sparten- und marktüblicher Kosten) und in einen Sparplan 4 % jährlicher Ertrag. (marktunüblich: kein Ausgabeaufschlag (Agio), keine Courtage, keine Gebühren (z. B. für Abschluss oder Kontoführung)) Im 67. Lebensjahr werden beide Verträge an ihn ausgezahlt. Trotz vergleichbarer Rahmenbedingungen erhält er fast 5.000 Euro mehr aus dem Rentenversicherungsvertrag – und das bei unrealistisch niedrig angesetzen Kosten des Sparplans. Das ist schon ein ordentlicher Unterschied.

Welche Art Rentenversicherung passt zu Ihnen?

Es gibt verschiedene Arten der Rentenversicherung. Der Markt bietet hier inzwischen eine Fülle verschiedener Ansätze. Wir möchten uns im Weiteren aber auf die drei Varianten beschränken, die tatsächliche Relevanz bei der Kundenentscheidung haben. Grundsätzlich ist inzwischen fast alles möglich. Sprechen Sie uns daher bitte unbedingt darauf an, wenn Sie selbst besondere Wünsche an Ihre Altersvorsorge haben. Wir zeigen Ihnen gerne auch hier die Möglichkeiten des Marktes auf. Doch hier zunächst die drei wichtigsten Varianten:

Die klassische Kapitalrentenversicherung

Diese Form der Rentenversicherung ist sozusagen der Klassiker unter den privaten Rentenversicherungen und bestand schon weit vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland. Das Verfahren ist denkbar einfach. Die Sparbeiträge fließen in den Deckungsstock des gewählten Versicherers und werden dort mit aktuell 1,25% Garantiezins verzinst. Der Versicherer arbeitet im Folgenden mit Ihrem Geld und ist dabei natürlich bestrebt einen Ertrag zu erzielen der über dem Garantiezins liegt. Die so entstehenden Überschüsse gehen ebenfalls in Ihren Vertrag ein, daher liegt der Gesamtertrag im Branchendurchschnitt etwa bei 4%. Jedoch müssen Sie sich keine Sorgen machen, dass das von Ihnen eingezahlte Geld durch riskante Investitionen plötzlich in den Sand gesetzt wird. Die klassische Rentenversicherung unterliegt hinsichtlich der Investments einer strengen gesetzlichen Reglementierung. Die Anlage von Kundengeldern erfolgt daher primär in festverzinslichen Wertpapieren, sekundär teilweise auch in Immobilien und Aktien. Für viele ist diese sehr planungssichere Anlageform dadurch die ideale Lösung für den Ruhestand.

Die Fondsrentenversicherung

Diese fondsgebundene Versicherungsform geht einen etwas anderen Weg. Die Anlage erfolgt in Fonds, die entweder einzeln aus dem Angebot des jeweiligen Versicherers gewählt werden können, oder aus vorgegebenen Paketen. Wer auf diese Art der Rentenversicherung setzt, sollte wenigstens ein grundlegendes Verständnis von Aktien und festverzinslichen Wertpapieren haben. Die Erträge sind unter Umständen deutlich höher als bei der klassischen Kapitalbildenden Rentenversicherung, jedoch ist dies natürlich auch im einem gewissen Risiko verbunden auf das falsche Pferd zu setzen. Um sie abzusichern, falls die Kurse kurz vor Ihrem Renteneintritt plötzlich einbrechen bieten viele Versicherer die Option des so genannten Ablaufmanagement. Ihr Vertragsguthaben wird hierbei zum Ende der Laufzeit nach und nach in festverzinsliche Wertpapiere umgeschichtet die ein deutlich geringeres Kursschwankungsrisiko haben. Grundsätzlich muss Ihnen jedoch klar sein, dass Sie bei dieser Form selbst über Ihr Kapital entscheiden, mit allen Konsequenzen.

Hybride Rentenversicherung

Wie der Name schon sagt wird bei dieser Alternative versucht die Vorteile der fondsgebundenen und der klassischen Kapitalbildenden Rentenversicherung zu vereinen. Bei dieser Form wird Ihnen eine Mindestverzinsung garantiert, oder aber mindestens der garantierte Beitragserhalt. Der Gesamtertrag wird jedoch durch Anlagen in Fonds angestrebt. Vor allen Dingen in Niedrigzinsphasen kann diese Versicherungsart eine interessante Lösung sein, die ein Grundmaß an Sicherheit mit Ertragschance kombiniert. Da Garantien immer irgendwie rückgedeckt werden müssen, fällt der frei anlegbare Sparanteil für das Fondsinvestment natürlich viel geringer aus, als in der waschechten Fondspolice. Dadurch fällt natürlich auch der Gesamtertrag deutlich geringer aus. Im Gegenzug wird der freie Fall des Anlagewertes in schlechten Zeiten durch die Garantien gebremst.

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