Tierhalterhaftpflicht

Tiere wachsen einem oft ans Herz wie Familienmitglieder. Auch der Gesetzgeber ordnet Tiere längst nicht mehr als Sache ein. Ihre Verantwortung für das Tier umfasst damit auch Schäden, die durch das Tier verursacht werden. Dabei ist egal ob Sie als Halter sich schuldhaft oder vorbildlich bei der Entstehung des Schadens verhalten haben. Sie haften also grundsätzlich immer für Schäden die durch Ihr Haustier verursacht wurden. Etwas abgeändert gilt dies für Nutztiere. Hier müssen Schäden nur erstattet werden, wenn dem Halter ein Verschulden vorgeworfen werden kann. Sie sollten also darüber nachdenken ihr Haustier gegen eventuell entstehende Kosten aus Schadensersatzforderungen zu versichern.

Haftpflichtansprüche richtig absichern

Der Großteil aller „harmloseren“ Haustiere (z. B. Hamster, Katze, Papagei,…) sind bereits über eine Privathaftpflichtversicherung versichert. Für Tiere, die ein größeres Gefährdungspotential besitzen, kann eine gesonderte Haftpflichtdeckung nötig ist. Üblicherweise sind dies Hunde und Pferde (auch Ponys, Esel, Maultiere,u. ä.). Für andere gefährlichere Luxustiere (z. B. Spinnen, Schlangen, Echsen, usw.) empfiehlt es sich immer, das Gespräch mit Ihrem Privathaftpflichtversicherer zu suchen.

Tierhalterhaftpflichtversicherung

Für nicht gewerblich genutzte Hunde und Pferde gibt es die Möglichkeit, diese über eine gesonderte Tierhalterhaftpflichtversicherung zu versichern. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung reguliert Schäden, die Ihr Tier einem Dritten zugefügt hat. Dazu gehören alle Personen- und Sachschäden, sowie möglicherweise entstandene Vermögensschäden. Je nach gewähltem Versicherertarif kann der Versicherungsumfang um sinnvolle Erweiterungen ergänzt werden, z. B. Mietsachschäden, Tierhüterrisiko, der ungewollte Deckakt, Flurschäden, Forderungsausfall. Private Kutschfahrten usw.

Bei Hunden stellt diese Form der Absicherung evtl. sogar eine Pflichtversicherung dar. Je nach Bundesland unterscheiden sich die Regelungen in diesem Bereich sehr. Die Versicherungspflicht ist meist abhängig von der Rasse Ihres Hundes (sog. „Kampfhunde“), evtl. genügt aber auch schon das Erreichen einer gewissen Schulterhöhe. Wenn Sie sich hier nicht sicher sind, sollten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung erfragen, ob Ihr Tier zu den versicherungspflichtigen Artgenossen zählt.

Versicherung für den Krankheitsfall

Tiere sind gem. § 90a BGB keine Sachen. Daher sollte man sie auch nicht wie Sachen versichern. Zwar sind z. B. Ihre Haustiere normalerweise bereits im Rahmen Ihrer Hausratversicherung mit abgedeckt – nur findet hier eine Erstattung maximal zum Neuwert statt. Auch muss eine der versicherten Gefahren zur Schädigung Ihres Tiers geführt haben (z. B. Feuer, Sturm, Leitungswasser,…).

Aber was, wenn Ihr Hund eine Hüftoperation benötigt? Was, wenn Ihre Katze gebrochene Rippen hat? Was, wenn Ihr Pferd an einer Kolik leidet? Spezielle Tierversicherungen sorgen dafür, dass Ihre finanzielle Belastung im Rahmen bleibt!

Tierkranken-/Tier-OP-Versicherung

Für Hunde, Katzen und Pferde bietet der Versicherungsmarkt die Möglichkeit der Krankenversicherung. Eine solche Versicherung kommt für einen gewissen Teil anfallender Kosten auf. Unter anderem können folgende Probleme versichert werden:

  • Ambulante oder stationäre tierärztliche Behandlungen
  • Med. notwendige OPs unter Vollnarkose nach Erkrankung oder Unfall

Unterbringung in einer Tierklinik

Auch Tarife, die sich nur auf Operationen beschränkten, sind am Markt erhältlich. Ebenso gibt es Versicherungspolicen für Pferde, die ausschließlich die Kosten einer Kolik-OP übernehmen. Eine Anpassung des Versicherungsschutzes an Ihre Vorstellungen ist also gut darstellbar. Eine solide medizinische Versorgung ist auch für ein Haustier eine teure Sache.

Sorgen Sie hier vor und schenken Sie Ihrem Vierbeiner die Absicherung, die er benötigt. Mit einer Tierkrankenversicherung stellt sich auch die Frage nicht mehr, ob sich bestimmte Behandlungen angesichts des Alters eines Tiers noch lohnen. Die Frage, ob ein treuer Begleiter operiert wird, sollte nicht vom Zustand des Geldbeutels abhängig gemacht werden müssen.