Produktschutzversicherung

Kontaminationen sind in vielen Produktionsbetrieben ein gegenwärtiges Risiko. Durch unbeabsichtigte Verunreinigungen oder Fehler in der Produktion kommt es immer wieder zu solchen Fällen. Als Hersteller von Lebensmitteln, Kosmetika und vielem mehr müssen Sie jedoch auch stets mit absichtlich herbeigeführten Verunreinigungen durch Fremde oder Betriebsangehörige rechnen (z.B. wegen Erpressung).

In diesen Fällen schützt sie eine Produktschutzversicherung, indem im Schadensfall bestimmte Kosten und Gewinneinbußen von Versicherer erstattet werden. Die Versicherung greift, wenn die Ware bereits im Umlauf ist und durch die Nutzung die Gefahr einer Personenschädigung besteht.

Für Wen ist die Versicherung?

Diese Versicherung ist besonders relevant für alle Gewerbetreibenden in den Bereichen:

  • Nahrungsmittel
  • Getränke
  • Genussmittel (Alkohol/Tabakwaren)
  • Kosmetika
  • Pharmazeutische Produkte
  • Tierfutter

Welche Kosten sind versichert?

  • Rückrufkosten: Kosten für die Untersuchung, Rücknahme, Vernichtung und den Ersatz von zurückgerufenen Erzeugnissen.
  • Kosten für Medienaufrufe
  • Zusätzliche Personal- und Reparaturkosten
  • Herstellungskosten (für Material und Fertigung)
  • Verkaufspreisverlust
  • Umsatzrückgang: Der entgangene Betriebsgewinn durch Produktkontamination und die fortlaufenden Kosten, die innerhalb einer sog. Haftzeit anfallen
  • Verkaufsförderungsmaßnahmen um die Verkäufe der versicherten Erzeugnisse wieder auf den gleichen Stand wie vor der Kontamination zu bringen
  • Beratungskosten: Kosten die durch Inanspruchnahme unabhäniger Sicherheits- oder Werbeberater entstehen

Welche Schadensfälle sind nicht versichert?

  • Vorsätzliche Verstöße gegen geltende Rechtsvorschriften
  • Strahlenrisiken
  • Zersetzung oder andere Veränderungen durch die chemische Struktur der Erzeugnisse
  • Beeinflussung durch gentechnische Arbeiten
  • Zahlung von Erpressungsgeldern

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Die Höhe der Deckungssummen sollte am speziellen Risiko Ihres Unternehmens ausgerichtet und in entsprechender Höhe vereinbart werden. Grundsätzlich sind Schäden für versehentliche Kontaminationen mit bis zu 25 Mio. € deckbar und Schäden durch vorsätzliche Kontaminationen mit bis zu 100 Mio. €.

In der Regel ist meistens eine Selbstbeteiligung in Produktschutzversicherungen enthalten. Diese beträgt ein bis zehn Prozent der Versicherungssumme und kann als fester oder prozentualer Selbstbehalt ausgestaltet sein.