Mietnormadenschutz

Selbst eine vorherige Bonitätsprüfung ist heute kein Garant dafür, dass Ihr Mieter dauerhaft in der Lage sein wird, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Eine unglückliche Fügung im Beruf oder eine private Tragödie genügen oft schon, um einen Menschen sozial und finanziell abstürzen zu lassen. Auch kann man sich in Menschen täuschen – schließlich sieht man es niemandem an, dass er mutwillig in der Mietwohnung wütet. Haben Sie es mit Mietnomaden zu tun und ein Mieter verschwindet ohne Vorwarnung, bleiben Sie auf seinen Mietschulden oder dem angesammelten Unrat sitzen. Auch gegen diese Gefahr können Sie sich absichern. Sogenannte Mietnomadenversicherungen kommen innerhalb festgelegter Grenzen für die Ihnen entgangene Miete auf.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

  • Mietrückstände
  • Durch den Mieter verursachte Schäden am Gebäude (Renovierung und Sanierung)
  • Ansammlungen von Ungeziefer durch Verunreinigungen
  • Beschädigung oder Zerstörung von Einrichtungsgegenständen
  • Mietausfälle, die durch Renovierungsarbeiten entstehen
  • Mietausfälle, wenn der Mieter trotz Kündigung nicht auszieht
  • Anfallende Entrümpelungen nach dem Auszug dies Mieters
  • Verschmutzungen

Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?

  • Mietrückstände inklusive Nebenkosten (auch wenn der Mieter nach der Kündigung nicht auszieht)
  • Kosten für Entrümpelung, Reinigung und Desinfektion
  • Bekämpfung von Schädlingen
  • Durch den Mieter verursachte notwendige Sanierung und Renovierung
  • Schadensersatz für beschädigte oder zerstörte Einrichtungsgegenstände
  • Mietausfälle für die Zeit der Renovierung
  • Kosten für die Ermittlung des Schadens

Tipp

Es empfiehlt sich darauf zu achten, dass Ihre Mieter über eine Privathaftpflichtversicherung verfügen, die auch eine Deckung für Mietsachschäden mit beinhaltet (z. B. durch einen Brand oder eine überlaufende Badewanne). Zwar kommt Ihre Gebäudeversicherung vorrangig für Schäden auf – allerdings natürlich nur im Rahmen der versicherten Gefahren und nur im Rahmen der Leistungen des gewählten Tarifs. Wie sich Versicherer und Mieter dann im Innenverhältnis einigen, muss Sie dann nicht mehr belasten.

Belastender sind hingegen Schäden, die normalerweise nicht von einer Gebäudeversicherung übernommen werden. Großflächig zerkratzter Parkettboden, festsitzender Gestank durch Katzenurin, Ungezieferbefall in einer Messiwohnung – hierfür könnte die Privathaftpflicht Ihres Mieters aufkommen, sofern Mietsachschäden dort mit gedeckt sind. Hat Ihr Mieter die nötige Deckung nicht und kann auch sonst nicht für die Schäden aufkommen, bleibt Ihnen neben der Mietnormadenversicherung nur der bewährte Weg, die Mietkaution einzubehalten.