Fotovoltaikanlagenversicherung

Eine Fotovoltaikanlage ist ihr umweltschonender Zugang zu Energie und finanziert sich in der Regel mit der Zeit selbst. Diese sensible Technik ist im Freien jedoch auch immer den Gefahren der Natur, wie Hagel und Stürmen, ausgesetzt. Aber auch menschliche Fehler wie Bedienungsfehler, Umgeschicklichkeiten oder Dienbstahl und Vandalismus können Ihre fest eingeplanten Einnahmen schnell einbrechen lassen.

Praxisbeispiele

Spannungsschwankungen
Spannungsschwankungen im Netz, deren Ursache nicht genau nachvollzogen werden konnten, führten zu einem Kurzschluss im Wechselrichter. Dieser musste komplett ausgetauscht werden. Zum Glück handelte es sich um eine relativ neue Anlage, was einen raschen Austausch des beschädigten Gerätes ermöglichte. Der Schaden wurde auf ca. 500 € geschätzt.

Übermütige Kinder
Kinder warfen aus Übermut und Langeweile Steine auf die Module eines Sonnenkollektors und beschädigten dabei die transparente Kollektorabdeckung. Da die Kinder noch nicht deliktfähig waren und auch den Eltern keine Aufsichtspflichtverletzung vorgeworfen werden konnte, gab es keinen durchsetzbaren Schadensersatzanspruch. Der Schaden wurde auf 5.500 € geschätzt.

Für wen ist die Versicherung?

Geeignet für alle Fotovoltaikanlagenbetreiber, insbesondere bei kreditfinanzierten Anlagen.

Was ist versichert?

Alle Teile der Fotovoltaikanlage, insbesondere:

  • Module
  • Tragekonstruktion
  • Wechselrichter
  • Einspeise- und Erzeugungszähler
  • Verkabelung

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. versicherbar?

Versichert sind alle Sachschäden, die durch nicht rechtzeitig vorhersehbare Ereignisse entstehen, sowie das Abhandenkommen versicherter Sachen. Insbesondere durch:

  • Bedienfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Vandalismus
  • Überspannung, Induktion, Kurzschluss
  • Brand, Explosion, Schmor- und Sengschäden
  • Hagel, Sturm, Frost, Schneedruck
  • Marder-/Tierbiss

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?

  •  Vorsatz des Versicherungsnehmers
  • Kriegsereignisse
  • Kernenergie
  • innere Unruhen
  • Erdbeben
  • Betriebsbedingte normale oder vorzeitige Abnutzung und Alterung
  • vorhandene Mängel und Garantieschäden

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Je nach Versicherer und Vertragsoption werden entweder die damaligen Investitionskosten (inklusive Montage), der Neupreis oder die Leistung in kw/p zur Berechnung der Versicherungssumme herangezogen.

Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?

Durch den Versicherer werden die Reparaturkosten und ggf. der Ersatz der beschädigten Teile übernommen. Soweit vereinbart, leistet der Versicherer auch Entschädigung für den Ertragsausfall und den Minderertrag. Zusätzlich werden bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen folgende Kosten übernommen: Aufräum- und Entsorgungskosten, Feuerlöschkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Erd-, Pflaster-, Maurerarbeiten.