Bauherrenhaftpflichtversicherung

Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung, wenn auf Ihrer Baustelle Dritte zu Schaden kommen. Auch wenn Sie eine Firma mit der Bauausführung beauftragt haben. Tritt dieser Fall ein, haften Sie laut BGB in unbegrenzter Höhe. Aus diesem Grund ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen für den Bauherren.

Praxisbeispiele

Kratzer
Trotz scheinbar guter Sicherung löste sich auf der Baustelle eines Neubaus eine Abdeckplane und zerkratzte das Auto des Nachbarn. Dieser machte Schadenersatz gegen den Bauherren für die Reparatur seines Pkw geltend. Die Schadenhöhe wurde auf 500,00 Euro geschätzt.

Keine Chance
Kurz vor Feierabend zogen Gewitterwolken über dem Neubaugebiet auf. Rasch packten die Handwerker das Werkzeug zusammen und verließen die Baustelle – jedoch ohne sich um die ausreichende Absperrung des Baugeländes zu kümmern. Schließlich hatte der Bauherr zugesagt, dies zu erledigen. Nachdem der Regen abgeklungen war, spielten Kinder auf der Baustelle im aufgeweichten Erdreich. Dabei rutschte eines davon in eine nicht abgesicherte Grube und brach sich das Bein. Die Eltern des Kindes forderten Schmerzensgeld und Ersatz der krankenhausbedingten Aufwendungen. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 5.300 € geschätzt.

Für wen ist die Versicherung?

Ein absolutes „Muss“ für jeden Bauherren. Kleinere Bauvorhaben (z.B. An- und Umbauten) sind häufig über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Dieser Einschluss gilt jedoch nur bis zu einer bestimmten Bausumme.

Was ist versichert?

Grundsätzlich sind alle Personen-, Sach-, und Vermögensschäden die der Bauherr fahrlässig einem Dritten zugefügt hat versichert, z.B. Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle oder Verstoß gegen die Überwachungspflicht.

Im Schadensfall wird die Bauherrenhaftpflichtversicherung zunächst prüfen, ob die an Sie gestellten Schadensersatzansprüche berechtigt sind. Unberechtigte Forderungen werden dabei direkt von der Versicherung für Sie abgewehrt. Sämtliche Kosten, bis hin zu den Kosten für einen eventuell entstehenden Rechtsstreit werden von der Versicherung getragen. Wenn die Forderung des Geschädigten zu Recht besteht, wird die Versicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen die Regulierung des Schadens für Sie übernehmen.

Des Weiteren ist auch die gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer für das zu errichtende Bauwerk und das zu bebauende Grundstück mitversichert. Falls der Bauherr selbst eigene Bauausführungen, die Bauleitung oder Planung übernimmt, muss dies separat beantragt werden.

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?

  • Vorsatz
  • Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander
  • Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges verursacht werden
  • Geldstrafen und Bußgelder
  • Veränderung des Grundwasserspiegels
  • Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Bauleistungsversicherung

Die Bauleistungsversicherung bietet Versicherungsschutz für plötzlich und unvorhergesehene Schäden am Bauwerk, unabhängig davon, ob der Bauherr oder der Bauunternehmer die Gefahrtragung hat, z.B. durch Sturm, Leitungswasser oder höhere Gewalt, Vandalismus Dritter, Beschädigungen von nicht mehr festzustellenden Personen (z.B. Badewanne oder Fensterscheibe zerkratzt). Mitversichert ist auch der Diebstahl fest eingebauter Sachen und Glasschäden.

Bauhelferunfallversicherung

Häufig helfen Freunde und Bekannte auf der Baustelle mit. Kraft Gesetz sind Bauhelfer über die Bauberufsgenossenschaft versichert. Bauherren, die mit Bauhelfern arbeiten, sind verpflichtet das Bauvorhaben dort anzuzeigen. Die Bauberufsgenossenschaft übernimmt die unfallbedingten Heilbehandlungskosten und evtl. auch gesetzliche Invaliditätsansprüche. Zusätzlich zur gesetzlichen Absicherung ist es zu empfehlen, dass der Bauherr eine private Bauhelferunfallversicherung abschließt.