Gewerbliche Rechtsschutzversicherung
Volker Neubauer
2016-05-19T11:57:29+02:00
Gerade im gewerblichen Bereich kann es schnell zu rechtlichen Streitigkeiten kommen. Wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, dann können die Kosten schnell in die Höhe schnellen. Gegen die so entstehenden Kosten können sie sich so mit Hilfe einer Rechtsschutzversicherung absichern.
Rechtsschutz für Hilfs- und Investitionsgeschäfte Die Firma Rehwald Plastic erwarb eine neue BlasdruckMaschine. Bereits nach den ersten Betriebsstunden fällt die Maschine aus. Aufgrund offenbar mangelhafter Verarbeitung hält die Halterung der Pressform dem nötigen Druck nicht stand. Der Hersteller schiebt die Ursache des Problems auf Beschädigungen bei Transport oder Installation. Beides wurde vom Käufer selbst durchgeführt. Nach mehreren Telefonaten und Schriftwechseln möchte die Geschäftsleitung von Rehwald Plastic die Sache zum Anwalt geben, damit Nachbesserung und Nutzungsausfall eingeklagt werden. Der Rechtsschutzversicherer erteilt hierfür eine Deckungszusage.
Forderungsmanagement Der Pflasterbetrieb Erhardt hat den Hof von Familie Möller neu gepflastert. Für das benötigte Material ging man in Vorauslage. Trotz mehrfacher Mahnung zahlt die Familie Möller nicht. Dir Firma Erhardt gibt den Fall daher ans Forderungsmanagement ihrer Rechtsschutzversicherung. Diese übernimmt das weitere Mahnwesen bis hin zur erfolgreichen Zwangsvollstreckung, da die Möllers zu keiner außergerichtlichen Lösung zu bewegen sind. Für diese Dienstleistung entstanden der Firma Erhardt keine gesonderten Kosten.
Für wen sind die Versicherungen?
Für alle Firmen und Freiberufler, die sich vor den finanziellen Risiken eines Rechtsstreites schützen wollen.
Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherten.
- Versicherungsnehmer
- Arbeitnehmer/-in in Ausübung ihrer Tätigkeiten für den Versicherungsnehmer
Welche Leistungen sind u.a. versicherbar?
- Rechtsschutz für Firmen und Selbstständige
- Verkehrs-Rechtsschutz
- Privat-Rechtsschutz für den Inhaber/Geschäftsführer
- Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken
- Fahrer-Rechtsschutz • Spezial-Straf-Rechtsschutz
- Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz
- Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
- Forderungsmanagement (i. d. Reg. durch Kooperation des Versicherers mit einem externen Dienstleister)
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Arbeits-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
- Daten-Rechtsschutz vor Gerichten
Für bestimmte Berufsgruppen ist es außerdem möglich einen Firmen-Vertrags-Rechtsschutz abzuschließen.
Welche Leistungen sind u.a. grundsätzlich nicht versicherbar?
- Baurechtsstreitigkeiten
- Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts und Erbrechtes
- Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherter Personen untereinander
- Kapitalanlagestreitigkeiten
- Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen und Verfassungsgerichten
- Vorsätzlich begangene Straftaten (rechtkräftiges Urteil)
- Vertragsrechtliche Streitigkeiten (z. B. Forderungen an Kunden, Gewährleistungsansprüche von Kunden, etc.)
Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?
Der Versicherer zahlt alle Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind, abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung. Dazu zählen somit:
- Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
- Kosten des Prozessgegner, soweit diese der Versicherte zu tragen hat
Es ist immer ratsam vor der ersten Konsultierung eines Anwalts zunächst das Gespräch mit dem Rechtsschhutzversicherer zu suchen. So erhalten Sie in der Regel eine konkrete Zusage zur Deckungssumme im speziellen Fall und erhalten direkt eine Einschätzung über die Erfolgschancen Ihrer Klage. In einigen Fällen bestehen auch Wartezeiten auf einige Bestandteile der Rechtsschutzversicherung. Wenn es innerhalb dieser Wartezeit, oder vor dem Vertragsabschluss zu Situationen kommt die durch die Versicherung abgedeckt werden sollen, besteht kein Versicherungsschutz!