Das Steuersparmodell für Ihre Altersversorgung

Für Selbstständige und Freiberufler, die nicht die Riesterförderung in Anspruch nehmen können, ist die Rüruprente die einzige Möglichkeit, sich eine staatlich geförderte Altersversorgung aufzubauen. Aber auch Angestellte und Beamte mit einer hohen Steuerlast, profitieren von der attraktiven Steuerersparnis.

Welche Steuervorteile habe ich?

  • 2017 sind 84 % der eingezahlten Beiträge bis 23.362 Euro für Ledige und für Verheiratete 46.724 Euro als Vorsorgeaufwendungen absetzbar.
  • Die Absetzbarkeit steigt jährlich um weitere 2% bis die Beiträge im Jahr 2025 zu 100% absetzbar sind.
  • Die Höhe der jährlichen Einzahlungen können Sie von Ihrer individuellen Situation abhängig machen.
  • Auch die Einzahlungsintervalle bestimmen Sie selber: monatlich, 2-3 mal pro Jahr oder zum Jahresende.
  • Auf die Erträge fällt keine Abgeltungsteuer in Höhe von 25% an.

Was muss beachtet werden?

  • Eine Auszahlung ist nur als lebenslange Rente möglich.
  • Die Ansprüche sind nicht: vererblich, übertragbar, beleihbar, veräußerbar oder kapitalisierbar.
  • Die Besteuerung findet erst bei Auszahlung der Rente statt. Die Steuerhöhe richtet sich nach dem Jahr des ersten Rentenbezugs.
  • Die Rente kann ganz flexibel ab dem 62. Lebensjahr ausgezahlt werden.

Steuern sparen und Angebote vergleichen

Wie Sie das maximale Steuersparpotenzial der Rüruprente voll ausschöpfen und welches Angebot Ihnen die besten Konditionen bietet, klären wir gerne individuell mit Ihnen ab.

Haben Sie noch Fragen?

Volker Neubauer
Volker Neubauer Personenversicherungen und Finazierungen Telefon: 0241-938200 Telefax: 0241-938202 E-Mail: v.neubauer@nrc-makler.de